AGB
gültig ab 1. September 2023
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beziehungen zwischen Kunden und der Metrosystems AG, Hubstrasse 101, 9500 Wil SG (nachfolgend: „MS“). Sie gelten für Dienstleistungen und Produkte – kostenpflichtige oder unentgeltliche, soweit sie als anwendbar erklärt werden und keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wird.
2. Leistungen der DP
2.1 Angebote und deren Gültigkeit
MS bietet Dienstleistungen aller Art im Bereich INTERNET, Netzwerke und Telekommunikation an und stellt ihre Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages und den betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit. MS behält sich vor, die Dienstleistungen bei Bedarf oder aus wichtigen Gründen anzupassen. MS behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die Besonderen Bedingungen und die Angebotsbedingungen anzupassen. Erhöht MS Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder ändert MS eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung. Senkt MS die Preise, kann sie gleichzeitig allfällig vor der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen.
2.2 Unterbrüche und Störungen
MS bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Infrastruktur und Dienstleistungen geben. Soweit möglich informiert MS rechtzeitig (i.d.Regel 5 Arbeitstage vorher) über Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, für Wartungsarbeiten, Einführung von Neuerungen etc. nötig sind.
2.3 Kooperationspartner
Zur Vertragserfüllung kann MS Drittanbieter und/oder Unterlieferanten hinzuziehen.
2.4 Infrastruktur und Dienste
Es besteht kein Anspruch der Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der MS Infrastruktur oder auf die Beibehaltung von darüber zugänglichen Dienstleistungen. MS ist jederzeit berechtigt, mit angemessener Vorankündigung das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen.
3. Vertragsbeginn / Dauer / Kündigung
3.1 Vertragsabschluss
Die Registrierung bei MS erfolgt schriftlich oder elektronisch auf vorgegebenen Standardanmeldungen. Der Kunde anerkennt mit der Antragstellung auf einen Vertrag mit MS gleichzeitig die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von MS und verpflichtet sich zu wahrheitsgemässen Angaben.
Das Vertragsverhältnis beginnt gemäss den entsprechenden Bestimmungen in den spezifischen Vertragsdokumenten.
3.2 Vertragsdauer und Kündigung
Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin werden grundsätzlich in den Verträgen so geregelt, dass sie für den Kunden ersichtlich sind. Wurden keine anderslautenden Regelungen getroffen, so gelten die folgenden Bestimmungen:
- Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
- Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit können die Abonnemente und Dienstleistungen nur auf Ende der entsprechenden Verrechnungsperiode gekündigt werden.
- Die Kündigung muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der Verrechnungsperiode bei MS eingetroffen sein.
3.3 Aufwände ausserhalb der Vertragslaufzeit
Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet der Kunde der MS sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.
3.4 Fair and Acceptable Use Policy
Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab, oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann MS den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss oder bei der Bestellung.
4. Haftung
4.1 Haftung
Für Schäden, die im Zusammenhang mit unseren Diensten entstehen, haften wir nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung unsererseits. Die Haftung von MS für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Schäden infolge Downloads ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.
4.2 Haftungsausschluss
MS haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall, DDos-Attacken, Cyberangriffen).
5. Pflichten und Rechte des Kunden
5.1 Rechts- und vertragskonforme Benutzung
Die Dienstleistungen sind bei Privatkunden ausschliesslich für den üblichen Privatkundengebrauch, bei Geschäftskunden ausschliesslich für den üblichen Geschäftskunden Gebrauch bestimmt. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von MS für spezielle Anwendungen oder für das Anbieten von Fernmeldediensten eingesetzt werden. Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung der von MS bezogenen Dienstleistungen verantwortlich. Als rechts- bzw. vertragswidrig gelten namentlich:
- Unlautere Massenwerbung (Spam)
- Belästigen oder Beunruhigen von Dritten
- Behinderung Dritter bei der Benutzung von Fernmeldediensten
- Eindringen und Eindringversuche in fremde Systeme (Hacking)
- Ausspionieren anderer Internetbenutzer oder deren Daten
- Betrügerische Angriffe (Phishing)
- Schädigung oder Gefährdung der Fernmeldeinfrastruktur oder der Geräte Dritter durch schädliche Software
- Übermitteln oder Zugänglichmachen rechtswidriger Inhalte. Bestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, MS Auskunft über die Nutzung zu erteilen.
5.2 Verantwortung für den Inhalt
Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Sprache, Daten in jeglicher Form) verantwortlich, den er von MS übermitteln oder bearbeiten lässt oder den er allenfalls Dritten zugänglich macht.
5.3 Verantwortung für Benutzung der Anschlüsse und/oder Services
Der Kunde ist für jede Benutzung seiner Anschlüsse und/oder Services, auch für eine solche durch Drittpersonen, verantwortlich. Er hat insbesondere alle infolge Benutzung der von MS bezogenen Dienstleistungen in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seine Anschlüsse bezogen oder bestellt wurden. Stellt der Kunde die von MS bezogenen Dienstleistungen Minderjährigen zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich.
5.4 Passwörter und Zugangscodes
Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Login Daten etc. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen. Die MS versendet Zugangsdaten sofern notwendig nur mittels Briefpost.
5.5 Hard- und Software von Kunden
Der Kunde ist für seine eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme und PC-Konfiguration) selber verantwortlich. MS kann keine Garantie übernehmen, dass der Internet-Zugang auf allen Endgeräten einwandfrei funktioniert. Sollten Störungen auftreten, die Massnahmen am Kundenstandort erforderlich machen und die Störung nicht anders behoben werden kann, ist der Kunde verpflichtet, seine Anlage auf eigene Kosten entsprechend anzupassen oder den Betrieb einzustellen. Andernfalls ist MS berechtigt, den Anschluss zu deaktivieren.
5.6 Geräte im Eigentum der MS
Stellt MS ein Gerät miet- oder leihweise zur Verfügung, bleibt es während der gesamten Bezugsdauer im Eigentum von MS. Die Begründung von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an ihm ist ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung ist der Kunde verpflichtet, MS unverzüglich zu informieren und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum von MS hinzuweisen. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs ist der Kunde verpflichtet, das Gerät unbeschädigt und innerhalb der von MS gesetzten Frist an MS zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, behält MS sich das Recht vor, das nicht retournierte Gerät in Rechnung zu stellen.
5.7 Sicherer Betrieb / Schutzmassnahmen
Der Kunde schützt seine Infrastruktur und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte. Er ergreift – entsprechend dem Stand der Technik – Massnahmen, um zu verhindern, dass seine Infrastruktur für die Verbreitung von rechtswidrigen oder sonstwie schädlichen Inhalten (insb. unlautere Massenwerbung (Spam), betrügerische Nachrichten (Phishing Mails/SMS), betrügerische Internetseiten (z.B. gefälschte Login-Seiten), schädliche Software (Viren, Trojanische Pferde, Würmer etc.)) verwendet wird. Schädigt oder gefährdet ein Gerät des Kunden eine Dienstleistung, einen Dritten oder die Anlagen von MS oder Dritten oder verwendet der Kunde nicht zugelassene Geräte, kann MS ohne Vorankündigung und entschädigungslos ihre Leistungserbringung einstellen, das Gerät des Kunden vom Fernmeldenetz trennen und Schadenersatz fordern.
5.8 Fernwartung
MSist berechtigt, zwecks Konfiguration, Wartung oder Optimierung bzw. Erweiterung ihrer Dienstleistungen über das Fernmeldenetz auf die für den Dienstleistungsbezug eingesetzte Infrastruktur zuzugreifen und dort vorhandene technische Daten bzw. Software einzusehen, zu verändern, zu aktualisieren oder zu löschen.
6. Nutzungsrechte an Software, Produkten und Leistungen durch MS gemanagter Dienste
6.1 Allgemeine Regelung
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt folgende Regelung betreffend Nutzungsrechte an Software, Produkten und Leistungen hinsichtlich der von MS gemanagten Dienste: Dem Kunden wird ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an Software sowie Waren- bzw. Dienstleistungszeichen für den eigenen, internen Gebrauch eingeräumt. Ergänzende Regelungen zur Softwarenutzung werden hiermit einbezogen. Die Software darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Für Standardprodukte Dritter gelten deren Lizenzbestimmungen, soweit sie weitergehende Einschränkungen enthalten. Die Übergabe des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
6.3 Verletzungen von Schutzrechten
Falls im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, DP innerhalb von 5 Kalendertagen schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde darf ohne vorgängige Zustimmung von MS keine Prozesshandlungen vornehmen und MS auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche überlassen, insbesondere die Prozessführung, einschliesslich eines Vergleichsabschlusses.
6.4 Besondere Massnahmen
Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstands durch den Kunden oder Teile davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von MS eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat MS das Wahlrecht zwischen folgenden Massnahmen:
- den Vertragsgegenstand derart verändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt
- dem Kunden das Recht verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen
- den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Kunden entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist
- den Vertragsgegenstand zurücknehmen und dem Kunden das bezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
6.4.1 Ausschlussklausel
Die vorstehende Verpflichtung entfällt für Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von MS gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
7. Störungsbehebung
7.1 Technischer Support
MSstellt zur Unterstützung ihrer Kunden in technischen Fragen betreffend Handhabung und Installation der angebotenen Dienstleistungen einen Support via Telefon resp. E-Mail zur Verfügung. Die Kosten und Betriebszeiten dieses Service werden auf der entsprechenden Unterlagen (Verträge, Service-Level-Agreement) publiziert und können bei MS während der üblichen Bürozeiten angefragt werden. Kosten für Support durch Dritte werden von MS nicht übernommen.
7.2 Störungsbehebung
MS behebt während den Betriebszeiten Störungen, welche in ihrem Einflussbereich liegen, innert angemessener Frist. MS ist berechtigt, den Betrieb zwecks Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. zu unterbrechen oder einzuschränken. Die vereinbarten Reaktionszeiten sind entsprechenden Unterlagen (Verträge, Service-Level-Agreement) aufgeführt.
Verlangt ein Kunde die Beseitigung von Störungen, die aufgrund der von MS auf sein Begehren hin durchgeführten Untersuchung auf Mängel der vom Anwender benützten Ausrüstung oder Fehler in deren Handhabung zurückführen lassen, trägt der Kunde die entstandenen Kosten.
7.3 Vorsätzliches Hacking
Sollte der Nachweis eines Hacker-Angriffs durch einen Benutzer eines Internetzuganges von MS vorliegen, behält sich MS das Recht vor, den Internetzugang ohne Vorankündigung zu deaktivieren. Im Weiteren wird der betreffende Kunde für unbestimmte Zeit von allen Diensten und Leistungen von MS ausgeschlossen. MS behält sich weiter vor, allfällige zivil- und/oder strafrechtliche Schritte gegen den betreffenden Benutzer einzuleiten.
8. Datenschutz
Wir verweisen auf unsere Datensachutz-Regelung welche unter https://metrosystems.com/datenschutz.html einsehbar ist.
8.2 Bonitätsprüfung und Inkasso
Der Kunde willigt ein, dass MS im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen kann. Die MS ist zudem berechtigt die Kundendaten zu Inkassozwecken an Dritte weiterzugeben.
9. Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen
9.1 Abrechnung und Rechnungsstellung
Die Abrechnung erfolgt aufgrund der vereinbarten Bedingungen des betreffenden Vertrages. Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der vereinbarten Preise (Vertrag oder allgemeingültige Preisliste). Die MS erstellt die Rechnungen aufgrund ihrer Aufzeichnungen.
9.2 Zahlungsfristen
Die Zahlungsfristen richten sich nach dem Vertrag mit MS. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch und ohne Mahnung in Verzug. MS kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die MS durch den Zahlungsverzug entstehen. Die MS kann einen Verzugszins von 5% und eine Mahngebühr pro Mahnung verrechnen. Für die Wiederaufschaltung kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
9.3 Überzahlung
Zu viel bezahlte Beträge werden dem Kunden zurückvergütet. Der Kunden hat kein Anrecht auf eine Verzinsung der Vorauszahlung.
10. Aenderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
10.1 Anpassungen
MSbehält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. MS informiert die Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit MS ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB wird im INTERNET unter https://metrosystems.com/agb.html publiziert.
11. Teilnichtigkeit
11.1 Gültigkeit
Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht; diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige/n Bestimmung/en ist/sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
11.2 Massgebliche Version
Bei Widersprüchen bei unterschiedlichen Sprachversionen der AGB ist die deutsche Version massgebend.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Wil SG.